Die Stiftung ‚Taubblinden-Hilfe’ ist eine private gemeinnützige Stiftung. Sie finanziert sich ganz von Spenden und ist finanziell unabhängig. Gemäss Stiftungsstatuten hat sie das Ziel:
- Die Interessen und Rechte taubblinder Personen zu vertreten.
- Taubblinde Menschen so viel wie möglich aus ihrer behinderungsbedingten Isolation herauszuholen, ihnen Gelegenheit zu geben, durch Gespräch, Literatur, Begleitung etc. mit den Mitmenschen und der Umwelt in Kontakt zu kommen.
- Taubblinden Personen Hilfe zu bieten, wo sie aus Gründen ihrer doppelten Sinnesbehinderung der Hilfe bedürfen, z.B.:
- Hilfe zu menschenwürdiger, taubblindengerechter Unterkunft, Verpflegung und Betreuung.
- Hilfe zu sinnvoller, taubblindengerechter, sowie den Fähigkeiten der einzelnen Taubblinden angepassten Arbeit oder Beschäftigung.
- Christliche Lebenshilfe, seelsorgerliche Hilfe, Verschaffung des Zugangs zu Gottes Wort.
- Hilfe zu sinnvoller Freizeitgestaltung.
Die Stiftung unterstützt Menschen aus folgenden Zielgruppen:
- Voll-taubblinde Personen, die über keine praktisch verwertbaren Hör- oder Sehreste verfügen.
- Praktisch-taubblinde Personen, deren korrigierte Seh- und/oder Hörreste nicht ausreichen, um gesprochene Sprache über das Ohr aufzunehmen oder vom Mund abzulesen.
- Personen mit einer kombinierten Hör-/Sehschädigung, deren Hör-/Sehreste derart im Abnehmen begriffen sind, dass sie laut spezialärztlicher Diagnose innert voraussehbarer Zeit zu einer der beiden obgenannten Gruppen gehören werden.
Dem Stiftungsrat obliegt die strategische Verantwortung und Führung der Stiftung. Er besorgt auch die administrativen Belange der Stiftung. Ihr gehören zur Zeit die nachstehenden Personen an: Präsident Marcel Zirngast Aktuar Jürg Geilinger Mitglieder Cornelia Jäger, Elisabeth Kamphoff, Erwin Braun, Matthias Bütikofer