April 25, 2024

Freiwillige Mitarbeit

Ohne freiwillige und ehrenamtliche Begleitung können Taubblinde kein selbstbestimmtes Leben führen. In Ergänzung fachlicher Hilfe fördert die ‚Taubblinden-Hilfe’ freiwillige Mitarbeiter auf der Basis des Schweizerischen Sozialzeit-Ausweises (siehe dazu www.sozialzeitausweis.ch).
Beispiele der Freiwilligen Mitarbeit:
Besuche zuhause:

  • Begleitung beim Einkaufen
  • Hilfe bei Korrespondenz – z.B. Lormen von Briefen, Formularen etc.
  • Nach Absprache Unterstützung bei Alltagsgestaltungen

  Begleitung:

  • Bei Ausflügen oder Veranstaltungen
  • Bei Besuchen – z.B. Ärzte, Ämter, Behörden
  • Auf Reisen oder Ferien

Partner:

  • Hör-und/oder Sehbehinderte haben einen guten Zugang zu Taubblinden. Die Stiftung ‚Taubblinden-Hilfe’ freut sich über die bestehenden Kontakte mit Gehörlosen:
  • Zur CGG „Christliche Gehörlosen Gemeinschaft“ (siehe www.cgg.deaf.ch) besteht ein naher Kontakt.