Ohne freiwillige und ehrenamtliche Begleitung können Taubblinde
kein selbstbestimmtes Leben führen. In Ergänzung fachlicher Hilfe
fördert die ‚Taubblinden-Hilfe’ freiwillige Mitarbeiter auf der Basis
des Schweizerischen Sozialzeit-Ausweises (siehe dazu www.sozialzeitausweis.ch).
Beispiele der Freiwilligen Mitarbeit:
Besuche zuhause:
- Begleitung beim Einkaufen
- Hilfe bei Korrespondenz – z.B. Lormen von Briefen, Formularen etc.
- Nach Absprache Unterstützung bei Alltagsgestaltungen
Begleitung:
- Bei Ausflügen oder Veranstaltungen
- Bei Besuchen – z.B. Ärzte, Ämter, Behörden
- Auf Reisen oder Ferien
Partner:
- Hör-und/oder Sehbehinderte haben einen guten Zugang zu Taubblinden. Die Stiftung ‚Taubblinden-Hilfe’ freut sich über die bestehenden Kontakte mit Gehörlosen:
- Zur CGG „Christliche Gehörlosen Gemeinschaft“ (siehe www.cgg.deaf.ch) besteht ein naher Kontakt.